Rechtsanwalt Andreas Platscher.
Seit 1982 berät und vertritt Rechtsanwalt Andreas Platscher Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsangelegenheiten. Nach 3 Jahren als angestellter Anwalt war er seit 1985 selbständig tätig und verstärkt unser Team seit April 2024 als freier Mitarbeiter. Durch seine jahrzehntelange Erfahrung können wir eine Vielzahl von Rechtsgebieten abdecken. Nicht zuletzt durch die Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht kann Ihnen Rechtsanwalt Andreas Platscher in diesem Bereich besonders kompetente, stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung befindliche Beratung bieten.